bmi.bund.de
E-Rechnungsverordnung des Bundes
Curated by
buchhaltung_profis
3 min read
·
Advanced170
Die E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) ist eine Verordnung des Bundes, die die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen regelt. Sie verpflichtet Unternehmen, die Leistungen für Bundesbehörden und Verfassungsorgane erbringen, zur Übermittlung elektronischer Rechnungen in einem spezifischen XML-Format, um die automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen und die Effizienz im Rechnungswesen zu steigern.
Historische Entwicklung der E-Rechnungsverordnung
Die historische Entwicklung der E-Rechnungsverordnung in Deutschland ist geprägt von einer schrittweisen Digitalisierung des Rechnungswesens im öffentlichen Sektor. Die Einführung der E-Rechnung wurde durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU vorangetrieben, die eine europaweite Standardisierung elektronischer Rechnungen forderte
1
. In Deutschland mündete dies in das E-Rechnungsgesetz und die darauf aufbauende E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV), die 2018 in Kraft trat2
. Diese Verordnung legte den Grundstein für die verpflichtende Nutzung elektronischer Rechnungen im Geschäftsverkehr mit Bundesbehörden und markierte einen wichtigen Meilenstein in der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung2
4
.5 sources
Meilensteine und Änderungen
d-velop.de
Die Einführung der E-Rechnungsverordnung in Deutschland markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Hier sind die wichtigsten Meilensteine und Änderungen im Zusammenhang mit der E-Rechnungsverordnung:
-
- April 2014: Verabschiedung der EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen1
- April 2014: Verabschiedung der EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
-
- September 2017: Erlass der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) in Deutschland2
- September 2017: Erlass der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) in Deutschland
-
- November 2018: Verpflichtender E-Rechnungsempfang für oberste Bundesbehörden und Verfassungsorgane2
- November 2018: Verpflichtender E-Rechnungsempfang für oberste Bundesbehörden und Verfassungsorgane
-
- November 2019: Ausweitung der E-Rechnungspflicht auf alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung2
- November 2019: Ausweitung der E-Rechnungspflicht auf alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung
-
- April 2020: Verpflichtung für Länder und Kommunen zur Annahme von E-Rechnungen3
- April 2020: Verpflichtung für Länder und Kommunen zur Annahme von E-Rechnungen
-
- November 2020: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Lieferanten und Dienstleister öffentlicher Auftraggeber des Bundes2
- November 2020: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Lieferanten und Dienstleister öffentlicher Auftraggeber des Bundes
-
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht für Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 1.000 € netto2
-
Einführung der Rechnungseingangsplattformen ZRE für die unmittelbare Bundesverwaltung und OZG-RE für die mittelbare Bundesverwaltung und kooperierende Bundesländer2
-
Geplante Einführung eines E-Rechnungssystems für B2B-Umsätze im Inland, verabschiedet im Wachstumschancengesetz am 17. November 20233
-
Ab 2025: Geplante E-Rechnungspflicht für Unternehmen in Deutschland, basierend auf dem Richtlinienentwurf "VAT in the Digital Age" (ViDA) der Europäischen Kommission3
3 sources
Technische Anforderungen an E-Rechnungen
ecosio.com
Die technischen Anforderungen an E-Rechnungen in Deutschland sind durch die europäische Norm EN 16931 und nationale Vorgaben definiert. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht
1
4
. Zulässige Formate umfassen XRechnung und ZUGFeRD, wobei reine PDF-Dokumente nicht den Anforderungen entsprechen5
. Ab 2025 wird die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen eingeführt, wobei etablierte EDI-Verfahren weiterhin genutzt werden können, sofern sie mit der CEN-Norm EN 16931 kompatibel sind3
. Unternehmen müssen ihre Systeme anpassen, um E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, wobei für den Empfang zunächst ein E-Mail-Postfach ausreichen wird3
5
.5 sources
Vergleich mit internationalen Standards
Der deutsche Standard XRechnung, als nationale Ausgestaltung der Europäischen Norm EN 16931, steht im Einklang mit internationalen Bemühungen zur Standardisierung elektronischer Rechnungen. Während die EU-Mitgliedsstaaten ihre länderspezifischen Anforderungen durch Core Invoice Usage Specifications (CIUS) umsetzen, streben auch andere Länder wie die USA nach einheitlichen technischen Standards für E-Rechnungen
3
. Die globale Entwicklung zeigt einen Trend zur Harmonisierung, wobei Länder wie Italien mit seinem Sistema di Interscambio (SDI) als Vorreiter gelten. Im Vergleich zu hybriden Formaten wie ZUGFeRD 2.2.0 im Profil XRECHNUNG, die in Deutschland akzeptiert werden2
, setzen andere Länder teilweise auf reine XML-basierte Formate. Die internationale Vielfalt der E-Rechnungsstandards spiegelt die Komplexität der globalen Handelsbeziehungen wider und unterstreicht die Notwendigkeit interoperabler Lösungen für den grenzüberschreitenden elektronischen Rechnungsaustausch.5 sources
Sicherheitsanforderungen und Verschlüsselung
Die Sicherheitsanforderungen und Verschlüsselung bei der elektronischen Rechnungsstellung gemäß der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) sind von zentraler Bedeutung für den Schutz sensibler Finanzdaten. Für die Übermittlung von E-Rechnungen an Bundesbehörden ist die Nutzung der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) vorgeschrieben, die mittels TLS-Verschlüsselung (Transport Layer Security) eine sichere Datenübertragung gewährleistet
5
. Der Standard XRechnung, der für die Ausstellung elektronischer Rechnungen an die Bundesverwaltung verwendet wird, unterstützt die Integration von digitalen Signaturen zur Gewährleistung der Integrität und Authentizität der Rechnungsdaten3
. Zusätzlich müssen Unternehmen bei der Implementierung von E-Rechnungssystemen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen, um die Vertraulichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen1
.5 sources
Effizienzsteigerung durch E-Rechnung
Die Einführung der E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen. Durch die Digitalisierung des Rechnungsprozesses werden Effizienz und Genauigkeit erheblich gesteigert. E-Rechnungen ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung, was zu kürzeren Durchlaufzeiten und einer schnelleren Bezahlung führt
1
. Die Fehleranfälligkeit wird durch den Wegfall manueller Dateneingaben reduziert, während gleichzeitig Kosten für Papier, Druck und Porto eingespart werden. Zudem unterstützt die E-Rechnung die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und verbessert die Transparenz im Rechnungswesen. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle, indem sie die Datenerfassung optimiert, Anomalien erkennt und die Rechnungsverarbeitung weiter automatisiert1
. Diese Digitalisierung fördert nicht nur die Effizienz, sondern auch die Nachhaltigkeit durch reduzierten Ressourcenverbrauch.5 sources
Related
Wie hilft KI bei der Fehlerreduzierung in der E-Rechnungsverarbeitung
Welche Rolle spielt KI bei der Betrugserkennung in der E-Rechnungsverwaltung
Wie beeinflusst KI die Datenqualität bei der E-Rechnungsverarbeitung
Welche Vorteile bietet Touchless E-Invoicing durch KI
Wie erleichtert KI die Integration von E-Rechnungen in ERP-Systeme